Einblick in das Conti-Züchterleben
Was wird also alles über die Zugehörigkeit zu einem Rassezuchtverein geregelt?Fangen wir einfach mal vorne an (Achtung: Die Aufzählung hier ist keinesfalls abschließend):
Qualifikation des Züchters
Der Züchter verpflichtet sich zu einer Grundausbildung zu Zuchtbeginn sowie in der Regel auch zu Weiterbildungen rund um das Thema Hundezucht. Dies wird vom Verein nachgehalten.
Abnahme der Zuchtstätte
Vor der erstmaligen Zucht überprüft ein Zuchtwart, ob die Voraussetzungen für das Aufziehen eines Wurfes gegeben sind. Hierzu gehören ein Mindestplatzbedarf für die Hündin und die Welpen, die Möglichkeit zum sicheren Auslauf, die erforderliche Ausstattung (von Wurfbox über Bodenbeschaffenheit bis Welpenspielzeug) und die Sicherstellung einer guten Betreuung von Muttertier und Welpen.
Weiter geht´s…
Zuchtzulassung der Hunde
Für die Zucht dürfen nur Hunde mit einer Zuchtzulassung zum Einsatz kommen. Im Rahmen der Zuchtzulassung werden dabei die Gesundheitswerte (von Ellebogen- und Hüftdysplasie, über Gentest und Test zu weiteren potentiellen Genvarianten) sowie sein Wesen und Verhalten beurteilt. Nur nachweislich gesunde Hunde dürfen für die Zucht verwendet werden. Es können auch Zuchtzulassungen in bedingter Form erteilt werden. In diesem Fall sind die genannten „Bedingungen“ bei der Wahl des Partners zu berücksichtigen. Dies könnte z.B. eine Auflage bzgl. des Phänotyps des Hundes sein (Rüde soll einen ausgeprägten Schädel haben) oder die Vorgabe, dass der Partner über ED0 (Ellbogendysplasie Grad 0) verfügt.
Auswahl von Verpaarungen
Jeder Rassezuchtverein kann definieren, wie der Verein die Verpaarungen von Hunden begleitet und ggf. entsprechende Zuchtprogramme definieren. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Verpaarungen im Sinne des Zuchtziels erfolgen. Grundsätzlich wird – auch ohne gesondertes Zuchtprogramm – auf den sogenannten Inzuchtkoeffizienten geschaut, also dass die Elterntiere möglichst wenig (oder idealerweise nicht) miteinander verwandt sind.
Der Verein stellt hierfür in der Regel eine Datenbank mit den zur Zucht zugelassenen Hunden zur Verfügung, die der Züchter für eine Auswahl des Deckrüden verwenden kann.
Fortsetzung…
Begleitung des Wurfs durch einen Zuchtwart inkl. Wurfabnahme
Jeder Wurf wird auch einen Zuchtwart begleitet. Der Zuchtwart schaut sich die Mutterhündin und die Welpen innerhalb der ersten 14 Tage nach dem Wurf an. Dabei überprüft er, dass sich die Hündin in einem guten Zustand befindet und die Welpen sich altersgemäß entwickelt haben. Ggf. gibt der Zuchtwart Empfehlungen und unterstützt den Züchter auch zwischendurch bei Fragen. Vor Abgabe der Welpen ist es die Aufgabe des Zuchtwartes, den Wurf „abzunehmen“. Dabei wird für jeden Welpen ein Protokoll angefertigt und dokumentiert, ob es Besonderheiten gibt. Zudem wird der Heimtierausweis bzgl. der Impfungen geprüft und die Chipnummer kontrolliert. Der Welpenkäufer erhält davon ebenfalls eine Durchschrift.
Sofern bereits ausgebildet, werden die Zuchtwarte des eigenen Vereins genutzt, üblich ist aber auch die gegenseitige Unterstützung, indem Zuchtwarte aus anderen Rassezuchtvereinen diese Aufgabe übernehmen.
Conti ganz offiziell
Papiere (Ahnentafel/Registerbescheinigung) über Abstammung des Welpen
Mit etwas zeitlichem Nachlauf erhält der Welpenkäufer die vom Verein ausgestellte Ahnentafel des Welpen. Dort werden die Ahnen von Mutter und Vater aufgeführt, sowie die Geschwister des Wurfes und der Züchter. Auf der Ahnentafel werden auch die Ergebnisse der Zuchtzulassung (ggf. die Zuchtuntauglichkeit) vermerkt.
Rechtlich gesehen bleibt die Bescheinigung Eigentum des ausstellenden Vereins und ist auf Nachfrage vorzulegen.